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Teilnahmebedingungen (AGB)

1.) Anmeldung:
Der Kursplatz ist erst dann verbindlich für den Teilnehmer reserviert, sobald die gesamte Kursgebühr auf das Konto des Schulungszentrums am Goethestern überwiesen wurde. Der Kursteilnehmer ist selbst für die termingerechte Überweisung der Kursgebühr verantwortlich (auch wenn sich z.B. der Arbeitgeber zur Übernahme der Kursgebühren bereit erklärt hat). Der Zahlungstermin ist auf der vorläufigen schriftlichen
Kursplatzbestätigung vermerkt. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang (Eingangsdatum) leitet das Schulungszentrum am Goethestern ein allgemein übliches Mahnverfahren nach BGB ein. Zahlungen sind bitte unter Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens des Teilnehmers, der Kursbezeichnung, der Kursnummer sowie des Datums der Veranstaltung auf das angegebene Konto des Schulungszentrums am Goethestern zu überweisen.

2.) Absagen seitens der Teilnehmer/innen:
Absagen werden nur schriftlich akzeptiert. Unerheblich vom Grund der Absage wird beim Rücktritt vom Vertrag bis 8 Wochen vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 60 € erhoben. Bei einer Absage von 2-8 Wochen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr rückerstattet. Ab zwei Wochen vor Kursbeginn werden die vollen Kursgebühren fällig. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Absage einzelner Kursteile nicht möglich, sie gelten insgesamt als ein Kurs.Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktritts- bzw.Stornoversicherung. Fehlzeiten werden auf der Teilnahmebescheinigung/Zertifikat dokumentiert.

3.) Absagen von Seiten des Schulungszentrums am Goethestern:
Das Schulungszentrum am Goethestern behält sich vor, z.B. bei zu geringer Kursbeteiligung, Erkrankung der Referenten oder anderen wichtigen Gründen, Veranstaltungen abzusagen. Schadenersatzansprüche bestehen dadurch nicht. Bezahlte Gebühren werden ohne Abzüge erstattet. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer bereits Kosten (z.B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o.ä.) entstanden sind.

4.) Die Kursplatzvergabe:
Die Kursplatzvergabeliegt allein in der Hand des
Veranstalters. Kursplatzbewerber können ihre Kursplätze untereinander nicht tauschen.

5.) Haftungsansprüche:
Die Kurseilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer an Patienten oder an anderen Teilnehmern vornehmen, handeln die Teilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Referenten und den Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Teilnehmer Dritten während der Übungen oder Demonstrationen Schaden zu, bleiben Ihre Haftungen unberührt.

6.) Unfälle/Beschädigungen/Verlust/Diebstahl:
Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen und für
Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter
Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Die Teilnehmer sind für
ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

7.) Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten:
Sollte der Veranstalter Kursteilnehmern bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, so kann er nicht für die Erbringung der Leistung der jeweiligen Hotels/Pensionen/Jugendherberge etc. haftbar gemacht werden. Auch eine Haftung die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ausgeschlossen.

8.) Pflichten des Teilnehmers:
Der TN verpflichtet sich, an den Kursen regelmäßig einschließlich aller Prüfungen und Klausuren teilzunehmen sowie unterrichtsbezogen mitzuarbeiten. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Der TN verpflichtet sich weiter, zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie Unterrichtsund Aufenthaltsräume pfleglich zu behandeln. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Essen und Trinken ist nur im Aufenthaltsraum gestattet. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Schulungsszentrums ist Folge zu leisten. Wer als TN gegen seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der TN hat dem Schulungsszentrum den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Schulungszentrum hat das Recht, TN von dem Lehrgang auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Unterrichtsziel durch den TN nicht erreicht werden kann.

9.) Nebenabreden:
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.) Für alle Angaben im Fortbildungsprogramm gilt:
Änderungen und Irrtürmer vorbehalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen).

 
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